Der starke Anstieg der Zahl der Brände aufgrund der Entzündung von von (Lithium-Ionen-)Batterien und Akkumulatoren im regulären Metallschrott führen dazu, dass immer mehr (Metall-)Recyclingunternehmen auf die einschließlich Strafklauseln.
Gefahr Lithium-Ionen-Batterien
Entsorger und Lieferanten müssen auf das Vorhandensein von Lithium-Ionen-Batterien aufmerksam werden. Viele Millionen im Einsatz und es wird erwartet, dass diese Zahl in den kommenden Jahren diese Zahl mindestens um das 14-fache steigen wird.
Viele dieser Batterien und die Produkte, die sie enthalten, werden nicht getrennt aufbewahrt und abgegeben, sondern landen im regulären Schrott oder Restmüll.
Negative Folgen beim Entzünden von Batterien und Akkumulatoren
Die Brände haben enorme Folgen:
– direkte Schäden
– erhöhte Versicherungsprämien (und erhöhte Selbstbeteiligungen)
– Investitionen in Prävention, Erkennung und Bekämpfung
– Probleme mit der Gemeinde und der Provinz
– Sicherheitsrisiken für Kollegen und Anwohner
Zusätzliche Annahmebedingungen
Artikel 1
Der Inhalt der Behältnisse muss frei von Schmutz und Feuchtigkeit sein. Die Gegenpartei darf insbesondere nicht in die Container werfen Gegenstände, die brennend, schwelend oder selbstentzündlich/explosiv sind. (einschließlich (Lithium-Ionen-)Batterien/Akkus). Auch keine Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oder Gegenstände, die die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt schädigen können oder die Umwelt schädigen können, radioaktiv verseuchtes Material oder Stoffe, die umweltgefährdend oder technisch schwierig zu verarbeiten sind.
Artikel 2
Die Gegenpartei haftet für alle Schäden, die sich ergeben, die durch das Vorhandensein der in Artikel X.1 beschriebenen Güter entstehe